APRIL
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2007
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Was heißt'n
das: "Jahr und Tag"
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Der Ausdruck Jahr und Tag meint heute eine ziemlich lange Zeit. In der mittelalterlichen Rechtssprache bezeichnete Jahr und Tag eine Frist. Im Sachsenspiegel umfasste diese Frist, auch Sachsenjahr genannt, einen Zeitraum von genau einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen. Das Sachsenjahr setzt sich zusammen aus der Jahresfrist, der Gerichtsfrist und der Dauer eines Gerichtstags. Damals tagte das Gericht alle sechs Wochen für drei Tage. Diese drei Tage nannte man Gerichtstag. jn |