OKTOBER
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2004
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Was heißt'n
das: "Jemandem aufs Dach steigen"
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Diese Redensart bedeutet heute soviel wie jemanden ausschimpfen oder jemanden tadeln. Ursprünglich hatte der Ausdruck jedoch eine sehr viel konkretere Bedeutung. Tatsächlich ist es ein alter Rechtsbrauch, Verbrechern, die sich weigerten vor Gericht zu erscheinen, aufs Dach zu steigen. Die Gerichtsdiener stiegen auf das Dach des Hauses, in dem der Beschuldigte lebte, und zwar um es abzudecken. Sobald der Verbrecher nicht mehr von einem Dach geschützt wurde, durfte er auch in seinem Hause verhaftet werden. Später wurde diese ursprünglich strafrechtliche Maßnahme
zu einer Form der Volksjustiz. So stieg beispielsweise der Gläubiger
seinem Schuldner aufs Dach, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht
rechtzeitig nachkam. jn |